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Mitte(l)förderclub

Die Mitte Thurgau als Partei im Aufbruch ist für ihre Arbeit auf eine gesunde finanzielle Basis angewiesen. Mit dem Mitte(l)förderclub möchten wir die Finanzen für Orts-, Bezirks- und Kantonalpartei nachhaltig sichern. Der Mitte(l)förderclub löst den bisherigen Freundeskreis ab und steht allen offen. Das jährliche, gemeinsame Fest bringt die Mitglieder zusammen und die Besonderheiten der Regionen im Thurgau werden sichtbar. Danke, wenn auch du uns unterstützt und weiterempfiehlst.      

Zuwendungen an politische Parteien sind steuerlich abzugsfähig. Natürliche Personen können gemäss Bundesgesetz bei der direkten Bundessteuer bis zu 10’000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Darunter fallen Mitgliederbeiträge, Zuwendungen sowie Mandatssteuern (Beiträge von Inhabern politischer Ämter). Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern momentan noch selber festlegen. In einigen Kantonen besteht eine Abzugsmöglichkeit für finanzielle Zuwendungen an politische Parteien, in anderen noch nicht.